Bei der Grundstückgewinnsteuer handelt es sich um eine Sondersteuer, die auch in Basel fällig wird, wenn Sie ein Grundstück verkaufen. Dann fällt für Sie nämlich ein Reingewinn an. Diesen Gewinn müssen Sie als Verkäufer eines Grundstücks versteuern. Voraussetzung dabei ist, dass das Grundstück aus ihrem Privatvermögen stammt. Wenn ihnen das Grundstück schon längere Zeit gehört, dann fällt...