Für Immobilien- und Grundstückskaufverträge wird grundsätzlich die Begleitung eines Notars benötigt. Es sind nur ausschliesslich notariell beurkundete Verträge bei einem derartigen Kauf rechtskräftig. Er ist wie eine Art unparteiisches und unabhängiges Bindeglied zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Nach der Gebührenordnung der Notare fallen dafür einige Gebühren an. Je nach Beratung oder Anforderung können zusätzliche Gebühren anfallen.
Wofür wird ein Notar benötigt?
Der Dienst eines Notars wird während eines Vertragsabschluss benötigt. Er sorgt für eine notarielle Beurkundung bei einem rechtskräftigem Kauf. Zusätzlich stellt ein unabhängiger Vermittler oder Jurist sicher, dass ein Kaufvertrag immer im Interesse und zu Gunsten beider Vertragsparteien geschlossen wird. Ein Notar klärt beide Parteien über alle rechtlichen Konsequenzen des Kaufvertrages auf. Nach dem Vertragsabschluss verwaltet und überwacht der Notar alle Zahlungen. Der Notar ist zuständig alle eine anschliessende Eintragung im Grundbuch und im Handelsregister. Auch die Beurkundung sowie die Einholung einer behördlichen Genehmigung für eine eventuelle Sanierung, einer Zustimmung des Verwalters bei einer Wohnung oder bei der Ablösung einer alten Grundschuld.
Wie hoch sind die Notarkosten?
Wenn eine Immobilie verkauft wird, dann müssen die Notargebühren und die Kosten für das Grundbuchamt von etwa 1,5% des Kaufpreises als eventuelle Nebenkosten mit einkalkuliert werden. Das Honorar des Notars ist in dieser Summe nach der Gebührenordnung enthalten. Die Aufgaben des Notars umfassen eine entsprechende Eintragung im Grundbuch und die ständige Begleitung des Käufers, um ein hohes Mass an Sicherheit zu bieten. Die Notarkosten hängen vor allem vom Kaufpreis des Grundstücks oder der Wohnung. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Gleichzeitig muss beachtet werden, dass die Gebühren eines Notars mehrwertsteuerpflichtig sind. Alle notwendigen Dienstleistungsschritte werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Je mehr Aufgaben im Bereich eines Verkaufs abzuwickeln sind, umso höher sind die Notargebühren. Die Eintragung von Wohnrechten und Wegerechten, sowie die Löschung von Belastungen fallen in den Aufgabenbereich eines Notars. Wenn es sich um einen Spezialfall handelt, dann kann das die Gebühren des Notars schnell in die Höhe treiben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn ein Notar von einer Bank beauftragt wird, eine Urkunde im Namen der über die Grundschuld anzunehmen oder dessen Herausgabe zu bestätigen. Diese Aufgaben fallen in den Bereich der Betreuungsgebühren.
Wer zahlt beim Kauf einer Immobilie die Notarkosten?
Den größten Teil der anfallenden Notarkosten zahlt der Käufer. Dem Verkäufer wird nur ein geringer Teil an Kosten in Rechnung gestellt, wie zum Beispiel für die Löschung der Rechte von Dritten. Trotz der der Trennung haften beide Parteien gleichermassen für die Begleichung der anfallenden Notargebühr. Laut Schweizer Gesetz, sind beide Parteien Schuldner der Kosten. Dadurch muss eventuell der Verkäufer für die Notarkosten einspringen, wenn der Käufer sich nicht zahlungswillig zeigt. Wie die Kosten des Maklers genau aufgeteilt werden, wird mit dem Verkäufer oder mit dem Makler direkt geregelt. Dadurch kommt es nach dem Verkauf des Grundstücks zu keinen unvorhersehbaren Kosten. In einigen Fällen kann die Höhe der Notargebühren reduziert werden. Wenn zum Beispiel bei einem Bauvorhaben zuerst nur das Grundstück gekauft wurde, beschränken sich die Kosten des Notars nur auf den Kaufpreis des Grundstücks. Eine spätere Fertigstellung eines Gebäudes, ist rein rechtlich kein Immobiliengeschäft. Hierbei handelt es sich lediglich um Dienstleistungen oder einen Kauf von Materialien. Diese Kosten fallen nicht in den Bereich eines Notars. Ganz anders sieht es bei einem Kauf einer Immobilie aus. Als Berechnungsgrundlage wird für die Kosten des Notars der Kaufpreis verwendet. Hierbei findet keine Unterscheidung zwischen einem Wohngebäude und einem Grundstück statt.
Wie funktioniert eine notarielle Beurkundung?
In der Regel wird für eine notarielle Beurkundung ein Termin vereinbart. Zu diesem Termin müssen der Notar und beide Parteien des Vertrages anwesend sein. Der Notar hat hierbei eine unparteiische Rolle eines Vermittlers. Er hat dafür zu sorgen, dass das Wohl des Verkäufers und Käufers gleichzeitig gewahrt wird. Der Notar liest den Kaufvertrag laut und deutlich vor. Er erläutert dabei alle rechtlichen Bedingungen des Vertrages. Sofern gewünscht können beide Parteien Ergänzungen oder Vorschläge zum Vertrag vorbringen. Die Aufgabe des Notars ist es auch, genau zu beurteilen, ob die gewünschten Änderungen des Vertrages möglich und rechtlich sind. Es ist ratsam, dass bei dem Treffen alle sämtlichen offenen Fragen geklärt werden. Wenn sich beide Einigungen geeinigt haben, wird der Vertrag unterzeichnet und durch den Notar besiegelt. Am Ende sorgt der Natur auch dafür, dass der Kauf ordnungsgemäss im Grundbuch vorgemerkt wird. Er muss auch das Finanzamt über den Inhalt des Kaufvertrages informieren. Das Finanzamt wird den Käufer den Grunderwerbssteuerbescheid zusenden. Erst nach dieser Arbeit kann der Notar dem Käufer die angefallenen Notargebühren berechnen. Sobald die Rechnung des Notars beglichen wurde, kann die Immobilie im Grundbuch komplett umgeschrieben werden.
Was muss bei einer notariellen Beurkundung beachtet werden?
Ein Notar ist ein Fachmann, der bei einem Vertragsabschluss für die Klärung von Fragen zuständig ist. Er klärt, ob die gewünschte Änderung juristisch möglich ist und wie sie am besten in einen Vertrag mit eingebunden werden kann. Es sollte bei einer notariellen Beurkundung immer darauf geachtet werden, dass der Notar diese Aufgabe ausreichend erfüllt. Wenn noch Fragen offen bleiben, dann müssen diese auf jeden Fall vor dem Abschluss des Vertrages geklärt werden.
Es ist auch empfehlenswert, dass Sie sich bereits im Vorfeld mit den anfallenden Notargebühren beschäftigen. Somit können Sie ausschliessen, dass es am Ende zu einer unvorhersehbaren Überraschung kommt. Wenn die Kosten am Ende der Zusammenarbeit und der Beratung höher werden, wie am Anfang gedacht, dann sollten Sie sich als Mandant alle Kosten genau aufschlüsseln lassen. Wenn dann immer noch Unklarheiten bestehen, dann kann bei Bedarf ein unparteiischer Rechtsanwalt zu Rate gezogen wird.
Sie haben zusätzlich jederzeit die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren zur Überprüfung der Kostenberechnung des Notars einzuleiten. Hierfür können Sie bei dem für den Notar zuständige Landgericht eine Überprüfung der Kosten beantragen. Ein Überprüfungsantrag können Sie entweder schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift in der örtlichen Geschäftsstelle des Landgerichts vortragen. Eine Beantragung muss für eine derartige Überprüfung ausreichend begründet sein.