Handänderungssteuer Appenzell Ausserrhoden

Die Handänderungssteuer in Appenzell Ausserrhoden bezahlen Sie bei Handänderungen von Grundstücken oder Teilen davon. Das Grundbuchamt erhebt besteht ab dem Zeitpunkt der Handänderung, welcher spätestens bei der Rechnungsstellung zu bezahlen ist. Im Unterschied zu anderen Kantonen bestimmen die veräußernde und die erwerbende Person in einer freien Vereinbarung, wer die Steuern schuldet. Beide haften solidarisch und im Falle der Steuerbefreiung einer der involvierten Personen schuldet die andere die Hälfte des Steuerwerts.

Das Grundbuchamt ist zuständig für die Erhebung der Steuer und bemisst sie nach dem Kaufpreis und allen weiteren Leistungen der erwerbenden Person. Handelt es sich beim Grundstück um Land mit forst- und landwirtschaftlichen Erträgen ist der Ertragswert maßgebend falls der Kaufpreis darunter liegt. Dieser Fakt ist in einem ländlichen Kanton wie Appenzell Ausserrhoden von großer Wichtigkeit, da er über große landwirtschaftliche Nutzflächen verfügt. Der Tarif bei Handänderungen ist zwei Prozent des Wertes, wobei bei Verträgen zwischen Eltern und Nachkommen ein Prozent für die Handänderungssteuer in Appenzell Ausserrhoden fällig wird. Diese Vereinbarung beinhaltet Stief- und Pflegekinder. Einzelnen Gemeinden ist es freigestellt, einen Steuersatz tiefer als zwei Prozent zu erheben.

Von der Handänderungssteuer sind Sie befreit , wenn es beim Verkauf um Grundstücke geht, die öffentlichen Zwecken dienen. Dasselbe gilt für Handänderungen von Landumlegungen wie Grenzbereinigung, Quartierplanung, Güterzusammenlegung und der Abrundung von landwirtschaftlichem Heimwesen. Verträge zwischen Ehegatten sind steuerbefreit. Dabei ist es egal, ob es sich um erbrechtlichen Erwerb oder die Ehescheidung handelt. Stirbt ein Verwandter und geschieht der Eintrag ins Grundbuch in den ersten zwei Jahren nach seinem Tod ist der Erbe ebenfalls von der Handänderungssteuer in Appenzell Ausserrhoden befreit.

In einigen Fällen ist die veräußernde Person in Bezug auf die Handänderungssteuer steuerprivilegiert. Das ist der Fall, wenn es sich beim Verkauf um ein zum Anlagevermögen gehörendes Grundstück handelt und sie den Erlös innert bestimmter Frist zum Erwerb oder der Verbesserung eines bestehenden Ersatzgrundstückes einsetzt. Dasselbe gilt für den Verkauf von selbstbewirtschaftetem Land, dessen Gewinn Sie in ein Ersatzgrundstück investieren. In beiden Fällen hat sich das neue Land im Kanton Appenzell Ausserrhoden zu befinden.

Erwerben Sie ein Grundstück im Kanton mit dem Erlös aus dem Verkauf von Land Ihres Anlagevermögens bezahlen Sie keine Handänderungssteuer in Appenzell Ausserrhoden. Den Kauf eines forst- oder landwirtschaftlichen Grundstückes zur Selbstbewirtschaftung mit dem Erlös aus einem gleichberechtigten Landstück im Kanton bewirkt ebenfalls die Befreiung von der Handänderungssteuer in Appenzell Ausserrhoden.

Ihre Gemeinde hat Anrecht auf das gesetzliche Pfandrecht für die Handänderungssteuer inklusive Zins. Dies bedarf keiner Eintragung und wird mit dem Erlass der Pfandrechtsverfügung eingeleitet . Sind Sie nicht einverstanden haben Sie die Möglichkeit, die Pfandrechtsverfügung innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht schriftlich anzufechten.
Das Gesetz über die Handänderungssteuer in Appenzell Ausserrhoden sieht vor, dass das Pfandrecht erlischt wenn es nicht in den ersten sechs Monaten seit der Rechtskraft der Veranlageverfügung oder spätestens drei Jahre nach dem Eintrag der Handänderung ins Grundbuch eingetragen wird. Über die Einzelheiten des Pfandrechtsverfahrens gibt die Verordnung Auskunft.

Nicht immer geschieht der Entscheid des Grundbuchamtes der Handänderungssteuer in Appenzell Ausserrhoden auf korrekten Fakten. Ist eine Beschwerde Ihrerseits gegen die Veranlagungsverfügung notwendig erheben Sie zuerst beim Gemeinderat Einsprache. Ist sein Verdikt nicht in Ihrem Sinn gibt es die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Beschwerde zu erheben.

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